06.10.2018

Rede der FDP-Kreistagsabgeordneten Sandra Dankert zur Sitzung des Kreistages am 25.09.2018, Top 11 — Verbindliche Kooperationsvereinbarungen gemäß § 43( 6) SchuIG

Herr Kreispräsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren!

Schon mehrfach hat der Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur und Sport über den Abschluss von verbindlichen Kooperationsvereinbarungen beraten und diskutiert, aber ein Einvernehmen nicht erreicht.

Wenn der Kreistag heute sein Einverständnis für den Abschluss der vorgelegten Kooperationsvereinbarungen erteilt, wird eine neue Seite in der Zusammenarbeit der Beruflichen Schule in Eutin mit den umliegenden Gemeinschaftsschulen aufgeschlagen.

Denn bisher gab es zwar schon Vereinbarungen mit den Gemeinschaftsschulen, aber sie hatten keinen bindenden Charakter.

Trotzdem — meine Damen und Herren — ist von keiner Seite je an der intensiven und guten Zusammenarbeit, auch ohne Bindung an den § 43 Schulgesetz, gezweifelt worden.

Wie ich schon eingangs sagte, ist das Thema bereits seit 2015 immer wieder und in enger Abstimmung mit den zuständigen Gremien in den Sitzungen des Ausschusses für Schule, Bildung, Kultur und Sport behandelt worden. Die Ausschussmitglieder sind meistens einstimmig zu der Überzeugung gelangt, dass der Anstoß auf Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung von der Schule kommen sollte. Denn einer der Hinderungsgründe bestand darin, dass die Schule in Eutin räumlich, aber auch personell nicht in der Lage war, alle jahrgangsberechtigten Schüler aufzunehmen.

Meine Damen und Herren, dieser Engpass scheint überwunden zu sein, so dass dem Antrag der Beruflichen Schule Eutin gefolgt werden kann. Nicht unerwähnt will ich lassen, dass auch die Zustimmung der Schulkonferenz vorliegt und mich die Ausführungen von Herrn Ingwertsen-Martensen im Ausschuss überzeugt haben.

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion steht voll inhaltlich hinter einer solchen Vereinbarung und wird daher dem Beschlussvorschlag zustimmen.