14.12.2010

Redebeitrag des FDP-Fraktionsvorsitzenden Manfred Breiter – Kreistagssitzung 14.12.2010 – TOP. 5, Neuordnung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

Wenn wir heute die Grundlagenvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit in Lübeck und dem Kreis Ostholstein beraten und beschließen, dann sind dem lange und intensive Verhandlungen vorausgegangen.

Das war auch absehbar, da beide Partner ihren berechtigten Einfluss gesichert sehen wollten. Unabhängig davon, dass beide das gleiche Ziel verfolgen, nämlich Menschen in Arbeit zu bringen und den Aufwand an Transferleistungen zu reduzieren, gab es viele Details zu regeln.

Es ist sicher ein Vorteil, dass der Kreis Ostholstein bereits über gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in der bisherigen ARGE verfügt. Die neue gesetzliche Grundlage erfordert aber eine neue vertragliche Vereinbarung, die auch Veränderungen mit sich bringt.

Meine Damen und Herren,

kein Verständnis habe ich allerdings dafür, dass die SPD-Fraktion zur heutigen Kreistagssitzung erneut einen Antrag zur Grundlagenvereinbarung vorlegt, der bereits im Ausschuss für Soziales, Sicherheit und Gesundheit mit Mehrheit abgelehnt wurde.
Konkret geht es darum, dass der Kreis Ostholstein den Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung, und die Agentur für Arbeit den Vorsitzenden der Trägerversammlung stellen soll. Leider verquicken die Antragsteller dies auch noch mit einer konkreten Personalentscheidungen und für die ist der Kreistag nun einmal nicht zuständig.
Ich appelliere an die SPD-Fraktion, diesen Antrag zurückzuziehen. Sie müssen doch erkennen, dass der Vertrag ausverhandelt ist und zu diesem und keinem anderen Ergebnis geführt hat.

Nicht umsonst haben sich die Verhandlungen hingezogen, so, dass wir erst heute und damit auf den letzten Drücker über das Ergebnis entscheiden können.
Sie wissen auch, dass Entscheidungen unter den Trägern nur einvernehmlich erfolgen können.

Wenn wir also Ihrem Antrag folgen würden, hätten wir keine mit der Agentur für Arbeit abgestimmte Vereinbarung und die Verhandlungen müssten erneut beginnen. Der einzige Ausweg wäre, dass der hier anwesende Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit unserer Entscheidung sofort zustimmt. Und das glaubt nach den bisherigen Verhandlungen doch wohl niemand.

Meine Damen und Herren,

unabhängig davon hält die FDP-Fraktion die gefundene Lösung auch für sachgerecht.

Mit dem Vorsitz in der Trägerversammlung nimmt die kommunale Seite wesentlichen Einfluss auf die strategischen Leitlinien und die geschäftspolitischen Ziele der gemeinsamen Einrichtung. Vielmehr sollte es auch nicht sein. Es wäre bedenklich, wenn die Kommunalpolitik auch noch Einfluss auf das operative Geschäft des Jobcenters nehmen würde.

Es ist daher auch konsequent, wenn die Agentur für Arbeit den Geschäftsführer stellt. Die Vermittlung in Arbeit, in berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und die Gewährung von finanziellen Leistungen gehörten schon immer zu ihrem Kerngeschäft, in dem sie jahrzehntelange Erfahrungen besitzt.

Meine Damen und Herren,

die FDP-Fraktion wird daher die Änderungsanträge der SPD nicht unterstützen und der Grundlagenvereinbarung in der Fassung zustimmen, die uns von der Verwaltung vorgelegt wurde.